Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung

Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB’s durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn Comnovis IT diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

§2 Angebote, Vertragsabschluß und Vertragsinhalt

Schriftliche und mündliche Angebote von Comnovis IT sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Nur autorisierte Angestellte von Comnovis IT sind befugt, verbindliche Angebote zu machen. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung von Comnovis IT und entsprechend ihrem Inhalt oder durch die Lieferung zustande.Für Kaufverträge, die Software einschließen, für Miet, Leasing, Wartungs- und Reparaturaufträge gelten grundsätzlich Sonderbedingungen.

§3 Preise

Sämtliche mündliche oder schriftliche veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung wenn nicht gesondert angegeben. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§4 Gefahrenübergang

Versand und Abholung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager von Comnovis IT verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Soweit Comnovis IT die Hardware installiert, wird Comnovis IT die notwendigen Inspektionen und Tests durchführen. Soweit der Kunde die Hardware installiert, ist er dafür verantwortlich.

§5 Lieferung

Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von Comnovis IT eintreten, hat Comnovis IT auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse sind von Comnovis IT dem Auftraggeber baldmöglichst mitzuteilen.

§6 Annahmeverzug, Bestellung auf Abruf

Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach erneutem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch behält sich Comnovis IT vor, bis zu 20% des Auftragswertes ohne Nachweis als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so ist Comnovis IT berechtigt, binnen einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch ½ % des Rechnungsbetrages pro Monat, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

§7 Zahlungsbedingungen

Die Preise von Comnovis IT verstehen sich in EURO ausschließlich Verpackung ab Mannheim Neckarau, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenden Umsatzsteuer wenn nicht gesondert angegeben.Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Die Lieferungen erfolgen per Barnachnahme. Der Kunde ist bei Barzahlung verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist die Quittung Comnovis IT vorzulegen bzw. eine leserliche Kopie. Im Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Comnovis IT berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 4 % über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank bzw. der EZB zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können durch Comnovis IT geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist Comnovis IT berechtigt Mahngebühren in Höhe von bis zu EUR 10,- zu verlangen sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Rechtsanwaltbüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltbüro anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Comnovis IT anerkannt wurden. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein oder erfährt Comnovis IT von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich Comnovis IT vor, eine entsprechende Sicherungsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird, behält sich Comnovis IT den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten wegen Gegenansprüchen aus anderen Verträgen mit Comnovis IT ist ausgeschlossen.

§8 Eigentumsvorbehalt

Die Firma Comnovis IT behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufender Rechnung gebucht sind (Kontokorrentvorbehalt).Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörenden Waren, steht Comnovis IT Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Waren von Comnovis IT zu diesen anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Die Vorbehaltsware darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Comnovis IT sicherungsübereignet oder verpfändet werden. Die Vorbehaltsware darf vom Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiterveräußert werden. Der Auftraggeber tritt hiermit im voraus bis zur völligen Tilgung aller Forderungen Comnovis IT aus Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderung in voller Höhe mit allen Nebenrechten an Comnovis IT ab. Der Auftraggeber bleibt bis zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, jedoch nur solange er seine Verpflichtungen Comnovis IT gegenüber einhält.

§9 Mängelrügen

Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen und Dienstleistungen von Comnovis IT beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 5 Werktagen nach Empfang der Lieferung und/oder Leistung vom Kunden schriftlich und spezifiziert zu rügen. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach §377, 378 HGB bleibt unberührt. Comnovis IT behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Für Mängelfolgeschäden haften wir nur, wenn unsere Kunden gerade durch die Zusicherung gegen derartige Mängelfolgeschäden abgesichert werden sollte. In jedem Fall ist unsere Haftung auf das Erfüllungsinteresse beschränkt. Garantieleistungsort ist Mannheim. Grundlage für die Garantieabwicklung ist die im Kaufnachweis eingetragene Garantiedauer bzw. gesetzlich festgelegte Garantiezeiten. Zu reparierende Waren sind vom Kunden frei Haus Comnovis IT anzuliefern und werden ihm nach Reparatur frei Haus wieder zugestellt. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer Behandlung, Bedienung und / oder Pflege sowie bei von außen auf das / auf die Gerät(e) einwirkende Ereignisse, z.B. Brand, Explosion, Blitzschlag, Überspannung, falsche Stromart / Spannung, höhere Gewalt etc. und Serienfehler eines Produktes.

§10 Herstellergarantie

Da Comnovis IT kein Hersteller der ausgelieferten Waren ist, gelten ausschließlich die Garantiebedingungen der Hersteller.Comnovis IT ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahmen der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet Comnovis IT gegenüber dem Kunden nur auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Comnovis IT kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angaben von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne daß Comnovis IT gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

§11 Gewährleistung

Comnovis IT verpflichtet sich, bei mangelhafter Lieferung, zu denen auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der fehlerhaften Teile oder Teilegruppen. Die zum Zwecke des Austauschs ausgebauten Teile gehen in das Eigentum von Comnovis IT über. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Abnahmedatum. Eine längere Gewährleistungsfrist verlangt der schriftlichen Zustimmung durch Comnovis IT. Anlieferungen müssen frei erfolgen. Fahrtzeiten und Datenwiederherstellungen sind nicht im Garantieanspruch enthalten. Bei entgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, z.B. Unmöglichkeit, unangemessene Verzögerung, kann der Auftraggeber Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Schäden am Lieferungsgegenstand selbst und Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.Keine Kosten werden ferner übernommen für Justagearbeiten und auf Verbrauchsmaterial, z.B. Toner, Papier usw. und Verschleißteile, z.B. Druckköpfe, Zahnräder, Gummiwalzen, Tastaturen, Mäuse etc. sowie auf Schäden, die auf unsachgemäße Verpackung bei Versand zurückzuführen sind. Wenn der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter an der gelieferten Ware technische Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen usw. vorgenommen hat, wenn die gelieferten Gegenstände unsachgemäß aufgestellt, betrieben, behandelt oder gewartet werden, wenn die Mängel durch die Verwendung von Zubehörteilen oder sonstigen Vorrichtungen verursacht worden sind, die nicht von Comnovis IT geliefert wurden, wenn die Mängel durch von Comnovis IT nicht zu vertretende ungewöhnliche Einflüsse verursacht worden sind.

§12 Haftung

Comnovis IT haftet für Schäden des Auftraggebers nur, soweit Comnovis IT, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt für alle Schadensansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzliche Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder deren Verletzungen oder auf sonstigen Rechtsgrund beruhen. Comnovis IT haftet nicht für den Verlust von Daten und dadurch entstehende Schäden. Regelmäßige Datensicherung durch den Auftraggeber wird von Comnovis IT vorausgesetzt.

§13 Einkaufsbedingungen

Soweit der Käufer in seinem Auftrag oder seiner Auftragsbestätigung auf eigenen Einkaufsbedingungen verweist, so werden diese nicht Gegenstand des mit uns geschlossenen Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer in seinen Einkaufsbedingungen erklärt, daß diese immer dann Gültigkeit erlangen sollen, wenn ein ausdrücklicher Widerspruch nicht erfolgt. Wir sind zum Widerspruch gegen derartige Einkaufsbedingungen nicht verpflichtet. Alle mit uns geschlossenen Verträge kommen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zustande, es sei denn, daß schriftlich ausdrücklich und individuell, d.h. ohne Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen etwas anderes vereinbart ist.

§14 Lizenzpflichtige Software

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Softwareprogramme, weder ganz noch auszugsweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Software-Herstellers an Dritte weiterzugeben. Ferner ist es dem Auftraggeber untersagt, die Programme in irgendeiner Form abzuändern. Die Lizenzerteilung gilt für die Dauer des Einsatzes der entsprechenden Zentraleinheit beim Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Software-Hersteller einzuhalten. Comnovis IT übernimmt keine Haftung und Schadensersatzansprüche aus Fehlern von Fremdsoftware (Betriebssysteme / Netzwerksysteme / Anwendungsprogramme / Windows bzw. Windows-Anwendungen usw.).

§15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

§16 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist D-68239 Mannheim

§17 Gerichtsstand, ausführbares Recht

Für sämtliche gegenwärtige und künftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern eines öffentlichen Sondervermögens wird als ausschließlicher Gerichtsstand Mannheim vereinbart. In diesem Fall ist Comnovis IT auch berechtigt am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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